Resolution der Konferenz der Mathematischen Fachbereiche über die Zulassung von auswärtigen Zweitgutachtern bei Promotionen 1989

Die KMathF ist der Aufassung, daß bei Promotionsverfahren grundsätzlich die Möglichkeit bestehen solle, als Zweitgutacher auch auswärtige Fachkollegen hinzuzuziehen. Sie hält Tendenzen für bedenklich, auswärtige Zweitgutachter nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zuzulassen.


Einstimmig verabschiedet von der 14.Plenarversammlung der KMathF am 26.5.1989