Die KMathF ist der Aufassung, daß bei Promotionsverfahren grundsätzlich die Möglichkeit bestehen solle, als Zweitgutacher auch auswärtige Fachkollegen hinzuzuziehen. Sie hält Tendenzen für bedenklich, auswärtige Zweitgutachter nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zuzulassen.