Resolution der Konferenz der Mathematischen Fachbereiche 1993
zur Promotion von FHAbsolventen
- In Übereinstimmung mit dem MNFT wendet sich die
KMathF strikt gegen ein eigenständiges Promotionsrecht für
Fachhochschulen im Fach Mathematik. Ein solches ist in diesem Fache
nicht erforderlich, da in Mathematik nur von wenigen Diplomanden eine
Promotion angestrebt wird. Die in der Mathematik geübte Praxis, in
einer Disseration neue, interessante mathematische Ergebnisse zu
erzielen, stellt hohe Anforderungen an den Promovenden und beinhaltet
das Risiko des Scheiterns.
- Die Promotion von einzelnen besonders qualifizierten
FHAbsolventen an einer wissenschaftlichen Hochschule in Mathematik
soll möglich sein. Voraussetzung hierfür sind Kenntnisse und
Fähigkeiten in der Mathematik, die eine erfolgreiche Promotion in
Mathematik unter Wahrung der bisherigen Standards wahrscheinlich
erscheinen lassen. Die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit muß in
einem formalen Verfahren festgestellt werden. Dieses Verfahren und das
Promotionsverfahren liegen in der Verantwortung der aufnehmenden
Universität.
- In der Promotionsprüfung (bzw. der Disputation) muß
auch ein FachhochschulAbsolvent die von Absolventen
wissenschaftlicher Hochschulen geforderten Kenntnisse nachweisen.
- Die KMathF macht darauf aufmerksam, daß - bei nicht vorhandener
Diplomarbeit eines Fachhochschul-Absolventen - die Dauer der
Promotion wegen mangelnder Einübung in das wissenschaftliche
Arbeiten im Bereich der Mathematik eine Promotion von FHAbsolventen
eine erhebliche Zeitspanne bis zum Abschluß erfordern kann.
- Ein erfolgreicher Abschluß eines begonnenen Promotionsvorhabens
kann für keinen Promotionswilligen garantiert werden.
Ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung verabschiedet von der
18.Plenarversammlung der KMathF am 22.5.1993