Entschließung der Konferenz der Mathematischen Fachbereiche 1988 zu Flächenrichtwerten

Das Fach Mathematik kann in der Frage des Raumbedarfs nicht einfach einer der beiden Kategorien (natur­ bzw. geisteswiss. Fächer, vgl. das Papier des Planungsausschusses für den Hochschulbau des Wiss.rates vom 25. 6. 84) zugeordnet werden. Nach Abwägung hält die KMathF für das Fach Mathematik (unter Hinweis auf den zunehmenden Geräteeinsatz in vielen Bereichen sowie der immer schon notwendigen besonders intensiven Beratung und Betreuung auch durch Hilfskräfte) einen Flächenrichtwert von mindestens 8,0 ­ 8,5 m2 für erforderlich. Bei Serviceleistungen ist dabei noch ein zusätzlicher Raumbedarf zu berücksichtigen.


Einstimmig verabschiedet von der 13.Plenarversammlung der KMathF am 4.4.1988